Aussenpolitik

1. Beziehungen Schweiz – EU
Am 21. Mai 2000 hat das Schweizervolk die Bilateralen Verträge an der Urne gutgeheissen. Für die Zukunft der Schweiz sind diese Verträge eine wichtige Brücke zu Europa. Jegliche Versuche, diese Verträge zu unterhöhlen werden von uns abgelehnt. Im komplizierten Wirtschaftsgefüge Europas soll die Schweiz eine starke Rolle einnehmen. Dies geht nur, wenn wir die Beziehungen zu den anderen europäischen Ländern pflegen und die bilateralen Verträge ernst nehmen. Die Verträge sind für die Schweiz eine wichtige Basis für den späteren Beitritt zur Europäischen Union, ein überstürzter Beitritt zur EU lehnen wir allerdings ab. Es gilt nun, die Verträge umzusetzen und die weiteren Ergebnisse und die Osterweiterung abzuwarten. Weitere Abkommen, beispielsweise im Asylbereich(hier soll ein Link zu den Asylpositionen entstehen), sind wünschenswert und schaffen so die Grundlage für einen späteren Beitritt zur EU.

2. Für die Neutralität
Die Jungfreisinnigen des Kantons Zürich treten für eine Neutralität ein, die diesen Namen verdient. Die Schweiz hat in ihrer Geschichte erheblich von der Neutralität profitiert und diese wird auch sicherlich in Zukunft für die Schweiz eine Rolle spielen. Die Neutralität darf die Schweiz nicht von der Verantwortung befreien, sich auf internationaler Ebene für die Menschenrechte und Demokratie einzusetzen. Wir sehen in der Neutralität keinen Hinderungsgrund, der UNO oder anderen internationalen, nicht militärischen Organisationen beizutreten.
Der Begriff der Neutralität wird von verschiedenen Kreisen (z.B. AUNS) ad absurdum geführt. Eine solche Neutralität widerspricht dem internationalen Völkerrecht und auch der schweizerischen Tradition.

3. UNO-Beitritt
Über 99% der Weltbevölkerung sind heute durch 188 Mitgliedstaaten in der UNO vertreten. Neben dem Vatikan gehört die Schweiz als einziger Staat noch nicht zu den Mitgliedern der UNO.
Für einen UNO-Beitritt der Schweiz sprechen folgende Gründe:
Auch als UNO-Mitglied bleibt die Schweiz unabhängig, neutral und souverän
Für das Abseitsstehen der Schweiz von der UNO gab es in der Vergangenheit Gründe, die nach der äusserst schnellen Veränderungen in der Welt überholt sind. Neutralität, Souveränität und Unabhängigkeit beleiben für die Schweiz auch nach einem UNO-Beitritt voll gewahrt
Die Schweizer Aussenpolitik und die UNO haben die gleichen Ziele
Die Schweiz muss das Engagement aktiv und ohne Einschränkungen mittragen – denn: Friedensicherung, Menschenrechte, Umweltschutz, Armutsbekämpfung und Katastrophenhilfe gehören unter anderen Prioritäten unserer Aussenpolitik.
Eine leistungsstarke UNO nützt der Schweiz und nützt Genf
Seit dem Reformprogramm von 1997 arbeitet die UNO effizienter und wirkungsvoller als je zuvor. Als zweitwichtigster UNO-Sitz profitiert Genf und die ganze Schweiz vom Wohlergehen der Organisation.
Der UNO-Beitritt wäre ein klares Signal, dass die Schweiz international ihre Präsenz glaubhaft demonstrieren will und sie könnte sich als wirtschaftliches, politisches und kulturell engagiertes Mitglied in die Staatengemeinschaft einbringen.

4. Internationale Ahndung von Menschenrechtsverletzungen
Die Einhaltung der Menschenrechte dient der Sicherung der internationalen Stabilität und dem Frieden. Menschenrechtsverletzungen zu verurteilen genügt nicht. Es gilt politische, wirtschaftliche, rechtliche oder diplomatische Mittel, um die Menschenrechte einzuführen.
(2) Die Schweiz soll einen bilateralen Dialog führen und Druck ausüben auf Länder, die Menschenrechtsverletzungen begehen oder begangen haben. Dieser kann wirtschaftliche oder finanzielle Sanktionen beinhalten.
(3) Sie soll bilaterale Hilfe anbieten, um die Menschenrechtssituation in Ländern zu verbessern (vgl. Entwicklungshilfe).
(4) Die Mitwirkung bei internationalen Organisationen ist nötig, um weitere Instrumente (Resolutionen) gegen die Verletzung von Menschenrechten auszuarbeiten und Sanktionen der Staatengemeinschaft gegen Menschenrechtsverletzungen zu unterstützen. Hier ist zu bemerken, dass der Schweizerischen Menschenrechtspolitik durch die Nichtmitgliedschaft bei der UNO Grenzen gesetzt sind, darum darum fordern wir, dass die Schweiz Mitglied wird.

5. Der bewaffnete Auslandeinsatz und die Ausbildungszusammenarbeit

5.1. Bewaffnung zum Selbstschutz
Die Bewaffnung zum Selbstschutz bringt eine saubere gesetzliche Regelung der Bewaffnung im bereits bestehenden Friedensförderungsdienst. Hervorzuheben ist, dass die Bewaffnung der Schweizer Soldaten und deren Einsatz im Ausland klaren und strengen Rahmenbedingungen unterstehen: der Einsatz im Ausland erfolgt freiwillig, eine Mandatierung durch die UNO oder die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ist unerlässlich, es erfolgen ausschliesslich friedenssichernde Einsätze und werden mehr als 100 Soldaten bewaffnet oder dauert der Einsatz länger als drei Wochen, so ist die Zustimmung des Parlaments notwendig.
Es ist nicht zu verantworten, dass Armeeangehörige, die sich freiwillig an friedenssichernden Einsätzen beteiligen, ungenügend ausgerüstet sind und damit auf militärischen Selbstschutz verzichten müssen. Die persönliche Waffe gehört zur Ausrüstung jedes Schweizer Soldaten. Warum sollte sie dann den freiwilligen schweizerischen Armeeangehörigen von friedenssichernden Einsätzen im Ausland verweigert bleiben?

5.2. Ausbildungszusammenarbeit
Schon heute wird in gewissen Bereichen bei der militärischen Ausbildung mit dem Ausland zusammengearbeitet. Der Austausch von Kadern in Militärschulen und Flugtraining im Ausland hat sich längst etabliert. Die Kooperation mit dem Ausland erscheint vor allem im Hinblick darauf äusserst sinnvoll, als dass dadurch weiträumigere Trainingsmöglichkeiten gegeben sind. In der Schweiz sind die Platzverhältnisse begrenzt und auch die modernste Simulationstechnik kann die Ausbildung im realen Gelände nur ungenügend ersetzen. Zudem können weitgehend Kosten durch den Gebrauch der Ausbildungsstätten im Ausland eingespart werden. Aus all diesen Gründen unterstützen die Jungfreisinnigen Kanton Zürich die militärische Ausbildungszusammenarbeit mit dem Ausland.

6. Peace support
Friedensunterstützende Einsätze

7. Peace enforcement
Friedenserzwingende Einsätze

8. Westeuropäische Union (WEU)
Die WEU entstand 1954/55, nachdem der Plan zur Gründung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft an dem Veto der französischen Nationalversammlung scheiterte. Über drei Jahrzehnte lang war die WEU bedeutungslos, erst seit einigen Jahren erlebt sie eine deutliche Aufwertung: Sie soll den sicherheitspolitischen Arm der EU bilden. Zu den Mitgliedstaaten zählen: Frankreich, Grossbritanien, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Italien, Deutschland, Spanien, Portugal und Griechenland; assoziierte Mitglieder: Island, Norwegen und Türkei; Beobachterstatus: Dänemark und Irland.

9. Man unterscheidet Grundsätzlich zwei verschiedne Einsatzarten:
1. Beobachtermissionen: die meist unbewaffneten kleinen Einheiten werden in Konfliktregionen entsandt. Typische Aufgaben sind: Überprüfung der Einhaltung von Friedensabkommen, Entwaffnung von Kriegsparteien, Überprüfung der ordnungsgemässen Durchführung von Wahlen.
2. Friedenstruppen: Sie dienen letztendlich dem gleichen Zweck wie die Beobachtermissionen, werden aber entsandt, wenn diese allein unzureichend erscheinen. Sie werden eingesetzt um Auseinandersetzungen zu verhindern, oder dann wenn operative Tätigkeiten (Lebensmittelkonvoi u.ä.) erforderlich sind.

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